Besser privat versichern auf Reisen?
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt zwar vom Prinzip her weltweit, jedoch kann es durchaus vorkommen, dass der Versicherte auf einem Teil der Kosten „sitzen bleibt“, falls er im Ausland erkrankt und eine Behandlung in Anspruch nehmen muss. Das trifft besonders dann zu, wenn man diese Leistung in einem Land außerhalb der Europäischen Union nutzen muss.
Der Grund dafür ist, dass die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) nur die Kosten erstattet, die bei der identischen Behandlung in Deutschland angefallen wären. Muss der Versicherte im Ausland beispielsweise wegen eines Armbruchs operiert werden und erstattet die GKV hierzulande einen Betrag von beispielsweise 3.000 Euro für die Behandlung nebst Operation, dann würde der Versicherte auch dann nur diese 3.000 Euro erstattet bekommen, wenn die Behandlung im Ausland 5.000 Euro kosten würde.
Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, dass sich Vielreisende privat krankenversichern. Bei den privaten Krankenversicherungen ist die Regelung nämlich innerhalb der meisten Tarife so, dass bei medizinisch notwendigen Behandlungen, die im Ausland auf Reisen vorgenommen werden müssen, alle anfallenden Kosten erstattet werden. Denn in diesem Fall stellt der behandelnde Arzt eine Rechnung aus, die der Versicherte zunächst zwar wie bei der PKV üblich selbst zahlen muss, dann aber meistens in voller Höhe erstattet bekommt.
Durch die private Krankenversicherung besteht zwar im Ausland meistens eine bessere Versorgung als durch die gesetzliche Krankenversicherung – zumindest in einigen Ländern – aber dennoch kann auch die private Krankenvollversicherung keinen hundertprozentigen Schutz in allen Bereichen bieten. Somit kann es auch für privat Krankenversicherte und zugleich vielreisende Personen sinnvoll sein, mögliche Zusatzversicherungen zu nutzen.
Eine solch sinnvolle Krankenzusatzversicherung kann beispielsweise eine Auslandsreisekrankenversicherung sein. Zwar übernimmt die PKV in der Regel die „normalen“ Behandlungskosten im Ausland, meistens aber zum Beispiel keine Bergungskosten nach einem Unfall im Ausland oder den notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Bei der Auslandsreisekrankenversicherung sind diese Leistungen hingegen meistens Bestandteil des Vertrages.
Darüber hinaus kann auch für privat Krankenversicherte eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, falls der Versicherte im Zuge seiner privaten Krankenvollversicherung bei bestimmten Zahnarztbehandlungen oder bei Zahnersatz nicht 100 Prozent der Kosten erstattet. Solche Behandlungen sowie Zahnersatz können selbstverständlich auch auf Reisen notwendig sein. Weiterhin sinnvoll können auch noch eine Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung oder eine Krankentagegeld-Versicherung sein.
Da die Tarife der privaten Krankenversicherer sehr unterschiedliche Inhalte haben, sollte man vor Abschluss einer Zusatzversicherung jedoch stets prüfen, welche Leistungen die eigene PKV in dem gewünschten Bereich bereits bietet, damit man sich nicht unnötig „doppelt“ versichert.